Allgemeine Geschäftsbedingungen Ferienwohnungen Praster
Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Wohnungsreservierung leider nicht ohne rechtliche Regelungen.
Unsere AGB sind Vertragsgrundlage. Änderungen bedürfen der Schriftform.
1) Leistungsanbieter:
Leisungsanbieter, im folgenden Vermieter genannt, ist:
Martina Praster
Lehenstr.3
88693 Deggenhausertal
2.) Hunde und Katzen dürfen nicht mitgebracht werden.
3.) Hausordnung:
Schließen Sie alle Fenster und Balkontüren bei Verlassen der Wohnung, oder bringen Sie sie in Kippstellung.Besonders im
Winter bitten wir Sie, für ausreichende Lüftung zu sorgen. Fahrräder und ähnliche Sportgeräte sollten in unserem separaten
Abstellraum gelagert werden. Bitte sind Sie so freundlich, darauf zu achten, beim Verlassen der Wohnung das Licht zu löschen
und eventuell die Heizung runter zu drehen. Achten Sie besonders darauf, dass die Herdplatten abgestellt sind.
4.) Gastaufnahmevertrag:
Ein Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Wohnung bestellt und die Bestellung von uns bestätigt ist. Der Eingang
Ihrer Buchung als Mail, Brief, oder über unser Reservierungsformular gilt als verbindlich! Die Bestätigung Ihrer Reservierungerfolgt telefonisch, Mail, oder Brief.
Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag
abgeschlossen worden ist.
Die ungefähre Anreisezeit sollte spätestens 24 Stunden vorher mitgeteilt werden.
Die Schlüsselübergabe erfolgt vor Ort mit einer Einweisung der Wohnung. Die Wohnung kann am Anreisetag ab 14 Uhr genutzt
werden und muss am Abreisetag um spätestens 10 Uhr geräumt sein.
Eine Änderung der Ausstattung der Wohnung bleibt dem Vermieter vorbehalten.
Der Vermieter ist berechtigt, die Wohnung bei Bedarf z.B. für kurzfristig notwendig gewordene Reparaturen zu betreten. Für
Wertgegenstände haftet der Vermieter nicht.
Die Benutzung der Wege zur Wohnung, der Wohnung, der Treppen und der Einrichtung etc. erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters.
5.) Mietpreis:
Der volle Mietpreis ist spätestens am Abreisetag für die für Sie reservierte Personenzahl und Zeit in bar zu entrichten. Eventuelle
weitere Übernachtungsgäste müssen mindestens 24 Stunden vorher angekündigt und von uns genehmigt werden. Die
Übernachtung zusätzlicher Gäste muß bezahlt werden. Wir berechnen dabei 5,00 Euro pro zusätzlichen Gast pro Tag.
Zuzüglich zum Mietpreis fallen etwaigige Zahlungen für Sonderleistungen, wie z.B. "Brötchenservice", oder "Einkaufsservice am Abreisetag an.
6.) Mindestmietdauer:
Die Mindestmietdauer für unsere Ferienwohnungen beträgt in der Hauptsaison 3 Übernachtungen und in der Nebensaison 3 Übernachtungen.
7.) Stornierung:
Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen.
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen für den gebuchten und zugesagten Zeitraum
folgenden Preis an den Vermieter zu entrichten:
- bei Stornierung bis 2 Monate vor Mietbeginn 50,00 Euro
-bei Stornierung unter 2 Monate 90% des vereinbarten Mietpreises
- bei früherer Abreise nach Mietbeginn wird die gesamtgebuchte Zeit berechnet.
Wir empfelen dringend zur Meidung unnötiger Kosten bei
unvorhersehbarer Verhinderung des Reiseantritts den Abschluss einer
Reisekostenrücktrittsversicherung.
8.) Pflichten des Vermieters:
Der Vermieter ist verpflichtet, bei wirksam zustande gekommenen Gastaufnahmevertrages, bei Nichtbereitstellung der Wohnung
dem Gast schon gezahlte Miete zu erstatten und nach schriftlicher Aufforderung durch den Gast zusätzlich folgenden
Schadenersatz zu leisten:
-bei Absage bis 2 Monate vor Mietbeginn 50,00 Euro
-bei Absage bis 14 Tage vor Mietbeginn 5,00 Euro pro gebuchter Nacht, maximal 100 Euro
-bei späterer Absage 10,00 Euro pro gebuchter Nacht, maximal 200,00 Euro
Der Gast verzichtet ausdrücklich auf weitere Ansprüche aus dem Vertrag.
Sollte die Bereitstellung der Wohnung aufgrund höherer Gewalt nicht möglich sein, kann der Vermieter nicht haftbar gemacht
werden.
9.) Haftung:
Der Gast haftet für selbst verursachte Schäden an der Wohnung während seiner Nutzung in voller Höhe. Für kurzfristigen Ausfall
von Einrichtungsgegenständen, öffentlicher Versorgung, usw. kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden, eine
Preisminderung ist ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für höhere Gewalt.
Bei Verlust des Wohnungsschlüssels haftet der Mieter mit 150 Euro, da der Zylinder komplett ausgetauscht werden muss.
10.) Salvatorische Klausel:
Sollten einige Passagen unrichtig oder unwirksam formuliert sein, soll im Streitfall eine dem Sinn nach geltende Auslegung
Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
erfolgen.
11.) Gerichtsstand:
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in unserem Haus und freuen uns auf Ihren Besuch,
Ihre Gastgeber Martina und Hermann Praster